Begleitende Hilfen
Die Maßnahmen der begleitenden Hilfen fördern die Gleichstellung am Arbeitsmarkt durch individuelle und auf die Bedürfnisse abgestimmte Assistenz- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen. Mitunter tragen sie zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche bei. Durch unterschiedliche Maßnahmen wird gemeinsam mit den Unternehmen eine bestmögliche Arbeitssituation für die betroffenen Menschen erarbeitet, die eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt ermöglicht.
Die Maßnahmen der begleitenden Hilfen unterteilen sich in folgende sechs Unterbereiche:
- Arbeitsassistenz
- Berufsausbildungsassistenz
- Clearing
- JobCoaching
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
- Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes
Die seit 1994 im Behinderteneinstellungsgesetz verankerte Dienstleistung der Arbeitsassistenz berät und begleitet Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen und trägt somit zur Erlangung oder Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die kostenlose Dienstleistung richtet sich sowohl an betroffene Menschen selbst, als auch an Unternehmen und deren MitarbeiterInnen. Durch die Arbeitsassistenz wird Hilfestellung bei der Bewältigung instrumentaler, kognitiver und sozio-emotionaler Anforderungen der beruflichen und sozialen Lebenswelt der Menschen geboten. Ein wesentlicher Teil der Dienstleistung ist die Funktion als NetzwerkerIn zwischen Unternehmen, sozialen und medizinischen Stellen, Behörden, FördergeberInnen und anderen KooperationspartnerInnen. 2. Berufsausbildungsassistenz
Die Berufsausbildungsassistenz richtet sich an Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf, die eine integrative Berufsausbildung absolvieren. Anwendungsbeispiele sind die verlängerte Lehre oder die Teilqualifizierung. 3. Clearing
Clearing ist ein spezielles Angebot für Jugendliche am Übergang von der Schule in das Erwerbsleben und wurde 2001 aus den Mitteln der Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung geschaffen. Im Rahmen des Clearings erhalten Jugendliche Unterstützung, ihre eigenen Interessen und Stärken kennen zu lernen und sich beruflich zu orientieren. In den Clearing-Prozess werden die Jugendlichen selbst, Erziehungsberichtigte, LehrerInnen sowie künftige ArbeitgeberInnen aktiv mit einbezogen. Das kostenlose Angebot richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 13 und 24 Jahren und beruht auf freiwilliger Basis. Zentrales Element des Clearings ist ein persönlicher Karriere- und Entwicklungsplan, der in umfassenden Beratungsgesprächen erarbeitet wird.Nähere Informationen unter http://www.clearing.co.at
4. JobCoaching
JobCoaching hat einen präventiven Charakter zur nachhaltigen beruflichen Integration und unterstützt Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung direkt am Arbeitsplatz. Die Begleitung am Arbeitsplatz erfolgt bei Praktika, Arbeitserprobungen, beim Arbeitseinstieg, bei Umstrukturierungen und Umschulungen, bei Veränderungen am Arbeitsplatz und bei drohender Kündigung. Die JobCoaches stehen sowohl den betroffenen Menschen selbst, als auch den Unternehmen zur Verfügung, wobei sie einerseits bei der Einführung in die betrieblichen Abläufe als auch durch persönliches Coaching der KlientInnen unterstützen. 5. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Im Rahmen dieser Dienstleistung unterstützen LaienhelferInnen ArbeitnehmerInnen mit Behinderung oder Erkrankung bedarfsgerecht am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Durch die personale Unterstützung wird auch Menschen mit schwerer Behinderung die Teilnahme am Arbeitsleben oder die Absolvierung einer Ausbildung ermöglicht. Die Persönliche Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person und unterstützt diese beispielsweise am Weg zum Arbeitsplatz, bei der Begleitung von ausbildungsbedingten Wegen oder mit Hilfestellungen manueller Art. 6. Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes (Individualförderung)
Menschen mit Behinderung oder deren Dienstgeber erhalten einen Kostenersatz bei der Anschaffung von technischen Hilfen oder Arbeitsplatzadaptierungen. Insbesondere Menschen mit Sinnesbehinderungen werden durch technische AssistentInnen beraten, um die bestmögliche individuelle Ausstattung ihres Arbeitsplatzes zu erhalten. Die technischen Hilfen können vor allem für Menschen mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen neue Chancen und eine wichtige Ergänzung oder auch Alternative zur persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz darstellen.
Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung standen dem BSB 2009 knapp 179 Millionen Euro aus Mittel des Ausgleichstaxfonds, des Europäischen Sozialfonds und dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
Es wurden über 60.000 Einzelmaßnahmen gefördert, wobei die Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und die Heranführung an den Arbeitsmarkt wesentliche Schwerpunkte sind.
Mehr als 1/3 der Förderfälle mit einem Aufwand von knapp 30 Millionen Euro betrafen die begleitenden Hilfen.
| Beschäftigungsoffensive 2009 | Förderfälle | Aufwand (in Mio EUR) |
| Gesamt | 60.077 | 177,84 |
| Arbeitsassistenz | 10.850 | 11,45 |
| Clearing | 7.162 | 7,29 |
| Berufsausbildungsassistenz | 3.933 | 7,65 |
| Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz | 308 | 3,39 |
Neben den traditionellen Leistungen im Rahmen der sogenannten Sozialentschädigung stellt das BSB auch den Grad der Behinderung im Rahmen der Feststellungsverfahren, für die Ausstellung von Behindertenpässen oder für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe fest. Neue Aufgaben bekam das BSB mit dem Vollzug des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Durchführung von Schlichtungsverfahren sowie der 24-Stunden-Betreuung und der Unterstützung für Pflegende Angehörige.
Das Ergebnis einer im Jahr 2007 durchgeführten Befragung von mehr als 2.000 KundInnen stellt dem Bundessozialamt ein sehr erfreuliches Zeugnis aus.
Von mehr als ¾ der Befragten wurden die Leistungen des Bundessozialamtes positiv beurteilt, die Beratung als sehr nützlich wahrgenommen und das Bundessozialamt auch als wichtige Unterstützung für Menschen mit Behinderung empfunden.
Weitere Informationen unter http://www.bundessozialamt.gv.at

Der gemeinnützige Verein setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung eine faire Chance der beruflichen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten und Jugendlichen Perspektiven in Bezug auf ihr künftiges Berufsleben aufgezeigt werden.
Als Zusammenschluss der Dienstleistungsanbieter zur beruflichen Orientierung und Integration bündelt er auf Bundesebene diese Interessen und vertritt sie gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Als Dachverband versteht sich dabei-austria als Plattform zur Förderung der Kommunikation und des Erfahrungsaustauschs zwischen seinen Mitgliedern. Mit der Organisation von Vernetzungs- und Fortbildungsveranstaltungen werden Wissenstransfer und inhaltlich-methodische Diskussionen ermöglicht. Durch die Einbindung in nationale und internationale Netzwerke wird ein zusätzlicher Mehrwert für die Mitgliedsorganisationen geschaffen.
dabei-austria repräsentiert rund 50 Organisationen, welche die Angebote der beruflichen Integration im Auftrag und nach Vorgaben und Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz und des Bundessozialamts Österreich umsetzen.
Weitere Informationen unter http://www.dabei-austria.at





